Auto stilllegen

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand sein Auto stilllegen möchte. Was ist es bei Ihnen: Benötigen Sie über längere Zeit das Fahrzeug nicht und wollen deshalb Kosten sparen? Oder planen Sie für Ihr Auto die endgültige Stilllegung mit anschließender Verwertung? Worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihr Auto stilllegen, das erfahren Sie hier.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für das Auto stilllegen?

Seit dem neuen Zulassungsrecht, das am 1. März 2007 in Kraft getreten ist, gelten vereinfache Regeln, wenn Sie Ihr Auto stilllegen wollen. Sie müssen sich nicht sofort für eine endgültige oder vorübergehende Stilllegung entscheiden, sondern Ihr Wagen ist automatisch für 7 Jahre nach der Abmeldung vorübergehend stillgelegt. Während dieser Zeit ist eine erneute Anmeldung jederzeit möglich. Wenn Sie dies vorhaben, müssen Sie lediglich eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung nachweisen. Nach der 7-Jahres-Frist läuft die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug endgültig aus. Eine erneute Zulassung ist dann nur noch mit einem Vollgutachten möglich. Wir raten Ihnen nur dann zu einer endgültigen Stilllegung, wenn Sie sicher sind, dass Sie das Auto nicht wieder nutzen möchten.

Zuständig für das Auto stilllegen ist jede Zulassungsbehörde. Dadurch wird Ihnen der Kauf eines nachfolgenden „Gebrauchten“ erleichtert, denn Sie können die An- und Abmeldung der Fahrzeuge gleichzeitig vornehmen. Wenn Sie Ihren neuen Gebrauchtwagen bei uns kaufen, können Sie sich den Gang zur Zulassungsbehörde sparen, weil wir dies als kostenlosen Service für Sie übernehmen. Ein weiterer Grund, sich an uns zu wenden, ist die Möglichkeit, mit Ihrem Altauto noch ein paar hundert Euro zu verdienen. Bevor Sie also endgültig Ihr Auto stilllegen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Welche Unterlagen benötigen Sie zum Auto stilllegen?

Auf der Kfz-Zulassungsstelle in München ist derzeit nur die Zulassungsbescheinigung 1 bzw. der Fahrzeugschein sowie das Kennzeichen notwendig, wenn Sie Ihr Auto stilllegen wollen. Bundesweit kann dies aber variieren, so dass folgende Unterlagen noch hinzukommen können:

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung 2
  • Reisepass oder Personalausweis des Fahrzeughalters
  • bei endgültiger Stilllegung: Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes

 

Sollten Sie selbst nicht die Zeit haben, auf die Zulassungsbehörde zu gehen, kann dies ein Vertreter für Sie übernehmen. Je nach Ort und Anliegen (Zulassung oder Stilllegung), sind dafür die o.g. Unterlagen sowie eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.

Was geschieht beim Auto stilllegen mit Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer?

Die Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung über die Stilllegung Ihres Fahrzeuges. Wenn Sie Ihr Auto neu zulassen möchten, benötigen Sie eine gültige eVb-Nummer (eVb = elektronische Versicherungsbestätigung) von der Versicherungsgesellschaft. Damit können Sie bei der Zulassungsstelle einen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen. Der dafür gültige Zeitraum wird bestimmt vom An- und Abmeldetag.

Auch das zuständige Finanzamt wird von der Zulassungsbehörde automatisch darüber informiert, dass Ihr Auto stillgelegt wurde – Sie müssen sich nicht selber darum kümmern. Wenn Sie Ihr Auto stilllegen lassen, erhalten Sie sogar die zu viel gezahlte Kfz-Steuer zurück. Eine Übertragung auf ein neues Fahrzeug ist allerdings nicht möglich.